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Physiotherapie

Hier finden Sie alles rund um das Thema Physiotherapie.

  • Ärztliche Verordnung / das "Rezept"
    Alle physiotherapeutischen Leistungen können nur auf ärztliche Verordnung hin erfolgen. Diese benötigen wir spätestens zum ersten Termin, um mit der Behandlung beginnen zu können – besser noch haben Sie diese bereits bei der Terminplanung parat, da je nach verschriebener Therapie unterschiedliche Zeiten und Spezialisierung innerhalb unserer Teams gefordert sind. Bei gesetzlich Versicherten muss eine Verordnung i. d. R. Innerhalb von 28 Tagen, beim Vermerk als „dringlicher Behandlungsbedarf“ bereits innerhalb von 14 Tagen begonnen werden und ist ansonsten ungültig. Lassen Sie sich in dem Fall von dem/r behandelnden Ärzt*in ein aktuelleres Rezept ausstellen. Private Physiotherapieverordnungen haben dahingehend keinen pauschal festgelegten Behandlungsbeginn, müssten bei mehrmonatiger Pause zwischen Ausstellung und Beginn aber ggf. nochmals mit ihrer Versicherung abgeklärt werden.
  • Der Ersttermin
    Bringen Sie zum ersten Termin bitte ihre ärztliche Verordnung mit, sowie optional ein eigenes Handtuch. Die Praxis kann Ihnen aber auch ausreichend große Laken für die Zeit der laufenden Behandlungen zur Verfügung stellen. Für die meisten therapeutischen Anwendungen empfiehlt es sich außerdem, lockere und bequeme Kleidung dabei zu haben. Rechnen Sie beim ersten Termin zur eigentlichen Behandlungszeit (i. d. R. 20 Minuten, bei Manuellen Lymphdrainagen je nach Verordnung länger) 10-15 Minuten für die Anmeldung hinzu.
  • Terminausfall / Ausfallgebühr
    Dass etwas dazwischenkommt und ein vereinbarter Termin ihrerseits nicht eigehalten werden kann, kann natürlich vorkommen. Da es allgemein einen hohen Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen gibt, bitten wir Sie, Terminausfälle mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn (gerne auch per Anrufbeantworter oder E-Mail) abzusagen. Dies erleichtert uns ein rechtzeitiges Umplanen. Bei kurzfristigeren Terminabsagen (innerhalb 24 Stunden) behalten wir uns vor, eine pauschale Ausfallgebühr von 10€ zu erheben, wenn wir den frei gewordenen Termin nicht anders belegen können. In diese Regelung willigen Sie mit ihrer Behandlungszusage ein.
  • Kosten für gesetzlich Versicherte
    Die ärztlich verordnete Physiotherapie wird grundsätzlich von ihrer Krankenkasse übernommen. Bei allen Kassen gilt jedoch ein bindender Zuzahlungsbetrag von 10€ pauschaler Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes, was z. B. bei einer klassischen Verordnung von 6x „Krankengymnastik“ (KG) aktuell 26,68 € für die gesamte Behandlungsserie ergibt. Zahlen Sie diesen Beitrag (der eine verpflichtende Kassenvorgabe und kein Preis unserer Praxis ist) bitte innerhalb der Behandlungen vor Ort in der Praxis oder per Überweisung. Bei hohen Gesundheitsausgaben können Sie bei ihrer Kasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Grundsätzlich zuzahlungsbefreit sind außerdem Personen unter 18 Jahren, sowie Verordnungen, die aufgrund von Beschwerden im Rahmen der Schwangerschaft und Entbindung ausgestellt wurden.
  • Kosten für privat Versicherte
    die Kosten der jeweiligen physiotherapeutischen Behandlungen bei voll privat Versicherten entnehmen Sie gerne der folgenden Preisliste: Regulär privat Versicherte sollten die Behandlungen vollständig erstattet bekommen, da unsere Preise unter dem etablierten Maximum des 1,8 bis 2,3-fachen GKV-Satzes liegen. Bei reinen Beihilfesätzen bleibt u. U. ein Differenzbetrag, den Sie selbst zuzahlen.
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